Wohin mit den Weihnachtsbäumen nach Weihnachten?

veröffentlicht am 03.01.2023

In vielen Haushalten bleibt der Weihnachtsbaum bis zum Fest der Heiligen drei Könige, dem 06. Januar stehen. Danach stellt sich vielen die Frage wohin mit dem Weihnachtsbaum?

NIEMALS den Weihnachtsbaum im Wald oder in der freien Natur entsorgen! Hier würde der Weihnachtsbaum zunächst verdorren und eine zu lange Zeit brauchen, um vollständig abgebaut zu werden. Außerdem handelt es sich hierbei um liegengelassenen Müll, dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die schnell teuer werden kann.

Wer einen Komposthaufen im Garten hat, kann seinen Weihnachtsbaum auch einfach selbst kompostieren. Zerkleinern Sie den Baum und die Äste dazu gründlich und werfen Sie sie auf den Kompost. Die trockenen Zweige helfen, den Haufen zu durchlüften.


Die Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel sammelt in folgenden Städten (Stadtgebieten) die Weihnachtsbäume kostenfrei ein:

o  Arendsee, am 10.01.2023

o  Klötze, am 10.01.2023

o  Kalbe (Milde), am 11.01.2023

o  Gardelegen, am 11.01.2023

o  Salzwedel, am 12.01.2023


Was ist mit eingemeindeten Ortschaften? Hier haben Sie folgende Möglichkeiten:

o  Wenn Sie vor der Baumentsorgung den Stamm in kleine Stücke zersägen, können Sie den Weihnachtsbaum im Biomüll entsorgen. Er wird dann in der Biotonne Teil des Bioabfall-Kreislaufs und landet zum Beispiel in einer Kompostanlage.

o  Weihnachtsbäume können auch kostenfrei auf den Abfallwirtschaftshöfen der Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel abgegeben werden.

 

Bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Entsorgung des Weihnachtsbaumes:

o  Schmücken Sie Ihren Weihnachtsbaum restlos ab und verpacken diesen bitte nicht in Folie oder Säcke.

o  Weihnachtsbäume, die entsorgt werden sollen, legen Sie bitte am Entsorgungstag so vor das Grundstück, dass der Weihnachtsbaum keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet.

o  Legen Sie den Weihnachtsbaum am Abholtag bis 6.00Uhr bereit.

o  Mitgenommen werden nur natürliche Weihnachtsbäume bis zu einer Höhe von 2 Meter.

o  Zur Dekoration genutztes und gebündeltes Reisig wird ebenfalls entsorgt.

o  Nicht mitgenommen werden sonstiger Baum- und Strauchschnitt, der im Garten und/oder auf dem Grundstück angefallen ist.